Kerstin G. ist tot und das Gericht verurteilte Thomas P. zu 5 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe. Dieses Strafmaß halte ich für nicht angemessen, selbst dann, wenn ich vom für ihn günstigsten Szenario ausgehe, nämlich dem, dass Kerstins Tod nicht beabsichtigt war. Es gibt gute Gründe, das zu bezweifeln, aber es braucht die Tötungsabsicht nicht, um die Entscheidung zu kritisieren.
Meine Punkte sind: das Erfahrungefälle, männliche Selbstdarstellung und Selbstüberschätzung, patriarchale Sozialisation, unbewusste Vorurteile und die Broculture in einer Extremsport-Szene. Gehen wir rein.
Verantwortung durch Erfahrungsgefälle
Es gab offenbar ein klares Gefälle in der Erfahrung, Thomas hatte welche und Kerstin hatte weniger. In so einer Konstellation entsteht faktisch eine Führungsrolle. Der Erfahrenere wählt Route, Tempo, Zeitplan. Die andere Person vertraut.
In asymmetrischen Kompetenzverhältnissen ist Vertrauen rational. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern vernünftig.
Dass sie ihm vertraut hat, gibt Kerstin auch keinen „Opferstatus“, wie ihre Mutter zu befürchten scheint, sondern ist eine normale Verantwortungszuschreibung.
Performance und Verpartnert-sein
Risikobereitschaft ist oft Teil männlicher Selbstdarstellung. Durchziehen, Stärke zeigen, keine Unsicherheit zulassen - alle extremeren Sportarten trotzen vor cis Männern dieses Typus. Dabei gefällt es einigen Männern besonders, gegenüber der eigenen Partnerin souverän zu wirken.
Wisst ihr noch der Typ, der mit seiner Freundin mit Asthma eine Bergwanderung gemacht hat, und über ihre Kurzatmigkeit gelacht hat? So was ist kein Einzelfall. Wenn sie an ihre Grenzen kommt und er noch „locker“ bleibt, stabilisiert das seinen Status als toller Hecht und inszeniert seine Kompetenz. Risiken? „Egal, ach was, stell dich nicht so an, vertrau mir!“
Sie vertraut aber nicht nur wegen seines Erfahrungsvorsprungs, sondern sie sagt auch nichts, weil Frauen permanent vermittelt wird, dass eine heterosexuelle Beziehung zentral für ihren sozialen Status ist.
Der Erhalt der Beziehung und die emotionale Regulierung des leicht kränkbaren Partners werden dabei häufig höher bewertet als das eigene Wohlbefinden – manchmal sogar höher als die eigene Sicherheit. Nicht, weil Frauen irrational wären, sondern weil ihnen von klein auf vermittelt wird, dass das hetero-Verpartnert-sein Teil ihres Wertes als Frau ist.
Die so erzeugte Anpassungsbereitschaft ist kein individueller Charakterfehler, sondern sozial gelerntes Konfliktvermeidungsverhalten. Denn wer widerspricht, riskiert Spannung, Depression, Distanz, vielleicht Trennung.
Man sieht das so oft: Der gefeierte Free-Solo-Kletterer Alex Honnold klettert ohne Sicherung – mit Partnerin und später Kindern zuhause. Die Frau unterstützt und hält aus, während das Risiko unverantwortlich ist. Das heißt nicht, dass die Frau keine eigene Entscheidung trifft. Es zeigt jedoch, wie stark die Erwartung ist, hinter dem Mann zu stehen, seine Projekte zu unterstützen, selbst wenn sie potentiell tödlich sind.
5 Monate auf Bewährung sind zu mild
Eine Bewährungsstrafe im unteren Bereich sendet das Signal: Das war eher eine unglückliche Verkettung, keine gravierendes Versagen. Empirisch ist männliche Risikounterschätzung jedoch gut belegt (zb Verkehr).
Eine höhere Strafe hätte klar vermittelt: Selbstüberschätzung mit tödlichen Folgen ist eine massive Pflichtverletzung. Der Richter befand stattdessen, er sei durch den Verlust seiner Freundin schon genug gestraft. Na, schönen Dank auch (Ironie) an die Unconscious Bias des Richters, der sich offenbar von den Tränen des Angeklagten zu Prozessbeginn beeindrucken ließ: Wenn Männer vor anderen Männern weinen, muss es ihnen ja ernst sein.
Der Richter
Beim Richter vermute ich noch mehr unbewusste Verzerrungen. Dass er selbst alpine Erfahrung hat, verschiebt seine Wahrnehmung. Was objektiv als krasse Selbstüberschätzung erkennbar ist, erscheint aus Innensicht möglicherweise eher als akzeptables Restrisiko.
Nähe kann Identifikation erzeugen. Gerade deshalb gilt im Recht eigentlich Distanz als Qualitätsmerkmal. Außerdem ist er ein Mann, der (auch als Extremsportler) männliches Risikoverhalten als normaler und weniger bedrohlich wahrnimmt als Betroffene. Zudem möchte er möglicherweise seine Buddies beschützen, die als Bergführer künftig mehr Vorsichtsmaßnahmen treffen müssten, wenn so ein Urteil schärfer ausfiele. Leichtsinn und Hybris werden so relativiert.
Die Mutter
Kerstins Mutter wollte nun keine Anklage, um ihre Tochter nicht als schutz- oder willenlos darzustellen. Das ist menschlich verständlich. Aber Autonomie, ungleiche Verantwortung und patriarchale Sozialisation schließen sich nicht aus. Man kann stark sein und trotzdem in einem Machtgefälle stehen. Man kann selbst entscheiden und dennoch durch Randbedingungen determiniert sein, die man nicht selbst gewählt hat.
Zusätzlich zum Wunsch, die Würde und Eigenständigkeit der Tochter zu bewahren, kann ihr Fokus auch der eigenen Stabilisierung dienen: Er reduziert Ohnmacht und mögliche Selbstvorwürfe und erhält das Bild einer handlungsfähigen, verantwortlichen Elternrolle. Die Ausblendung von Machtverhältnissen schützt vor einer noch schwerer erträglichen Systemdimension.
Ernüchternd ist, dass auch der Richter, dem man in dieser Hinsicht mehr Kompetenz, professionelle Distanz und strukturelle Sensibilität zuschreibt, diese nicht mitbringt. 5 Monate auf Bewährung sind zu wenig. (Meine Meinung.)
