learnings · 23. Februar 2026
Kerstin G. ist tot und das Gericht verurteilte Thomas P. zu 5 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe. Dieses Strafmaß halte ich für nicht angemessen, selbst dann, wenn ich vom für ihn günstigsten Szenario ausgehe, nämlich dem, dass Kerstins Tod nicht beabsichtigt war. Es gibt gute Gründe, das zu bezweifeln, aber es braucht die Tötungsabsicht nicht, um die Entscheidung zu kritisieren.